Rechtsanwältin Christiane Brüning wurde 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und erwarb 1999 den Fachanwalt für Familienrecht. Seitdem ist sie ausschließlich im Familien- und Erbrecht tätig

In 26 Berufsjahren als Familienanwältin habe ich erkannt, dass ein guter Anwalt mehr können muss, als Paragraphen und Gerichtsentscheidungen zu kennen. Ich baue eine klare Position auf, ohne gleichzeitig den Konflikt zu verschärfen. Sensible Verhandlungsführung ist meine Stärke. Ich schaffe es auch in schwierigen Streitfällen den Ton zu treffen, der verhärtete Strukturen aufbricht und einvernehmlichen Lösungen den Weg bereitet. Sollte ein Gerichtsverfahren dennoch unvermeidbar sein, so setze ich mich engagiert und mit meinem gesamten Fachwissen für Ihre Rechte ein. Der Schutz minderjähriger Kinder in Familiensachen ist mir ein besonderes Anliegen.

Für die Volkshochschule SüdOst und die Volkshochschule Miesbach hält Rechtsanwältin Christiane Brüning in jedem Semester einen Vortrag über das Thema Testamentsgestaltung („Richtig vererben“).
Anmeldungen bitte über die VHS SüdOst (Rubrik Wirtschafts- und Rechtsfragen) oder die VHS Oberland.


Rechtsanwältin Brüning unterhält einen weiteren Kanzleistandort für Familien- und Erbrecht in Ottobrunn.