Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Tabelle hat keine Gesestzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, an der sich aber alle Familiengerichte orientieren. Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2019 im Internet
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php
Sie können sich die aktuelle Düsseldorfer Tabelle als PDF herunterladen